Surfen und telefonieren im Grünen Netz
Seit Beginn des Jahres 2020 surfen unsere Kunden in Deutschland im „Grünen Netz“ der Telekom. Das ist Mobilfunk mit 100% Ökostrom.
Smartphones können unachtsamen Menschen hin und wieder abhandenkommen – schließlich haben wir das Gerät oft stündlich einmal in der Hand. Erfahren Sie bei EDEKA smart, was Sie mit gefundenen Handys tun sollten und wie Sie sich am besten verhalten.
Sie haben ein Handy gefunden, das jemand verloren hat. Folgendes ist zu tun: Sie müssen den Fund anzeigen, entweder beim Eigentümer, bei der Polizei oder aber bei einem Fundbüro. Dazu sind Sie auch gesetzlich verpflichtet. Wenn Sie ein verlorenes Smartphone – oder einen anderen Wertgegenstand – einfach behalten, ist dies rechtlich so genannte Fundunterschlagung und strafbar. Es drohen dabei Geldstrafen oder je nach Wert des Fundes bis zu drei Jahre Haft!
Nicht selten sind Smartphones vom Eigentümer nach dem Verlust gesperrt und Sie haben keinen Zugang, daher können Sie nur selten direkt den Besitzer herausfinden. Bringen Sie es daher am besten zur Polizei oder dem Fundbüro in Ihrer Stadt, Ihrem Stadtteil oder aber des Verkehrsbetriebs, falls Sie es in Bus oder Bahn finden. Diese Anlaufstellen sind für die Verwahrung von verloren gegangenen Wertgegenständen zuständig. Meldet der Eigentümer dort schließlich seinen Verlust, erhält er das Gerät auf einfachem Wege zurück. Die Polizei kann eventuell sogar über bestimmte Daten, die sich dennoch aus einem gesperrten Handy auslesen lassen, den Besitzer ermitteln. Oder aber der Eigentümer kann sein Smartphone selbst orten.
Zwar sind Sie nicht dazu verpflichtet, Sie können aber vor dem Abgeben des gefundenen Handys auch etwas tun, was dem Besitzer sein Telefon schneller zurückbringen kann. Sollte das Gerät nicht gesperrt sein, suchen Sie im Adressbuch nach eindeutig gekennzeichneten Kontakten wie zum Beispiel „Schatz“ oder „Mama“. Rufen Sie diese an und Sie können mit den Eltern oder dem Partner des rechtmäßigen Besitzers eine Übergabe vereinbaren.
Eine letzte Möglichkeit neben bzw. vor der Übergabe des Handys an die Polizei oder ein Fundbüro ist es, die SIM-Nummer zu ermitteln – diese finden Sie auf der SIM-Karte. Im Anschluss können Sie auch Kontakt zum Mobilfunkbetreiber aufnehmen und so gegebenenfalls die Kontaktdaten des Besitzers herausfinden oder ihn zumindest benachrichtigen lassen. Doch wie bereits erwähnt: Zu diesem Extraaufwand sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, lediglich zur Meldung bei der Polizei oder dem Fundbüro.
Sie geben ein gefundenes Handy ab und tun damit, was gesetzlich von Ihnen erwartet wird. Allerdings beruhigen Sie damit nicht nur Ihr Gewissen. Als Finder des Geräts haben Sie auch einen Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser ist in §971 (1) des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und beträgt bei einem Wertgegenstand unter 500 Euro fünf Prozent des Wertes, bei einem teureren Objekt drei Prozent des Wertes über den ersten 500 Euro. Erhält der rechtmäßige Besitzer also sein Telefon für 400 Euro durch Sie zurück, können Sie also rechtlich einwandfrei 20 Euro als Belohnung verlangen. Bei einem Gerät für 800 Euro sind es 34 Euro (25 von 500 und 9 von den restlichen 300).
Sollte sich der Eigentümer des Telefons nicht innerhalb von sechs Monaten melden, nachdem Sie das Gerät bei Polizei oder Fundbüro abgegeben haben, gehört es übrigens rechtmäßig Ihnen. In diesem Fall können Sie es zum Beispiel zurücksetzen und selbst verwenden. Ist es jedoch gesperrt – etwa durch Passwörter, SIM-Lock oder Ähnliches – haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber oder jemand anderes es wieder entsperrt. Wenn das Telefon für Sie nicht nutzbar ist, so steht Ihnen nach den sechs Monaten auch nur eben dieses nicht nutzbare Gerät zu.
Sie haben ein fremdes Handy gefunden. Was Sie nun tun müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben: Die Meldung des Fundes beim Eigentümer, der Polizei oder dem Fundbüro.
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