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WhatsApp und Datenschutz: Was Sie wissen sollten

Viele Smartphone-Nutzer haben auf ihrem Gerät den Messenger Dienst WhatsApp installiert. Und nahezu alle verwenden ihn auch regelmäßig, denn er ist weitaus praktischer als SMS und bietet deutlich mehr Funktionen. Doch wie steht es um die WhatsApp-Datenschutz-Einstellungen? EDEKA smart klärt auf!

Datenschutz bei WhatsApp: Welche Daten werden erfasst und ausgelesen?

Installieren Sie den Messenger WhatsApp, so müssen Sie den Nutzungsbedingungen zum Whatsapp-Datenschutz zustimmen. Ansonsten lässt sich der Dienst nicht in seinem vollen Umfang oder überhaupt nicht nutzen. Viele User stimmen den Bedingungen zu, ohne sie zu lesen oder sich wenigstens einen Überblick zu verschaffen. Doch es lohnt sich oft, zu wissen, was genau mit Ihren personenbezogenen oder anderen Nutzerdaten geschieht.

Zunächst einmal speichert die Anwendung sämtliche Daten, die Sie freiwillig angeben. Hierzu zählen:

  • angezeigter Profilname
  • eingetragenes Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • Status
  • Profilbild

Auf diese Daten hat der Messenger – und somit auch Facebook, zu dem WhatsApp seit 2014 gehört – Zugriff. Darüber hinaus benötigt die App noch viele weitere Berechtigungen, damit Sie ihren vollständigen Funktionsumfang nutzen können. Diese Daten darf WhatsApp ebenfalls auslesen und speichern:

  • Adressbuch: WhatsApp benötigt Zugriff auf Ihre Kontaktliste, damit Sie in Chats angezeigte Telefonnummern direkt abspeichern können. Weiterhin können Sie so in Ihrem Adressbuch sehen, welche Ihrer Kontakte den Messenger ebenfalls verwenden und sie so direkt anschreiben. Allerdings speichert der Dienst nur die Telefonnummern ohne zusätzliche Informationen, wie etwa den Namen der Personen.
  • Galerie: Ein großer Vorteil von WhatsApp ist, dass Sie Fotos und Videos schnell und kostenlos verschicken können. Sie erteilen dem Programm jedoch damit auch Zugriffsrechte auf Ihre Medien. Laut eigenen Aussagen des Unternehmens werden die Dateien allerdings nur temporär gespeichert, kurz darauf unkenntlich gemacht und schnell wieder gelöscht.
  • Mikrofon und Kamera: Über diese Funktionen ist der Datenschutz nur schwer zu gewährleisten, jedoch wird der Zugriff benötigt, damit Sie alle Funktionen des Messengers nutzen können. Ansonsten wäre es Ihnen nicht möglich, Fotos direkt über WhatsApp aufzunehmen oder Sprachnachrichten
  • Standort: Auf WhatsApp gibt es die Möglichkeit, den eigenen Standort mit Kontakten zu teilen sowie den Standort von Kontakten anzusehen. Wenn Sie diese Funktion aktivieren, weiß WhatsApp folglich immer, von wo aus Sie Ihre Nachrichten versenden. Zudem geben Sie für Diagnosezwecke IP-Adresse sowie Anrufvorwahlen frei.
  • Nachrichten: Bis der Empfänger eine Nachricht erhalten hat, wird sie auf den Servern von WhatsApp gespeichert und danach wieder gelöscht – spätestens aber nach 30 Tagen, wenn sie bis dahin immer noch nicht zugestellt wurde.
  • Hintergrund-Apps: WhatsApp weiß immer darüber Bescheid, welche Apps zusätzlich auf Ihrem Smartphone laufen.

Im November 2014 hat WhatsApp hinsichtlich des Datenschutzes einen wichtigen Schritt getan. Seitdem werden sämtliche Daten, die Sie über die Anwendung versenden, per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verschlüsselt. Somit kann niemand außer dem Sender und dem bzw. den Empfängern verschickte Nachrichten, Mediendateien, Statusmeldungen oder Anrufe mitlesen oder nachverfolgen. Beachten Sie hierbei allerdings, dass die Verschlüsselung entfällt, wenn Sie die Backup-Funktion von WhatsApp nutzen. In diesem Fall hinterlegen Sie Ihre Daten nämlich bei Apple oder Google, deren Datenschutzpolitik wieder anders gestaltet ist.

Seit 2016 erlaubt eine neue Datenschutzrichtlinie in der Grundeinstellung des WhatsApp-Datenschutzes, dass ein Datenaustausch mit Facebook zu Werbezwecken und der Verbesserung von Anzeigen erfolgen darf. Dies betrifft allerdings nicht die EU-Länder – deutsche Nutzer seien hiervor also sicher. Niamh Sweeney, der „Director of Policy“ des Messengerdienstes, bestätigte zu Beginn 2021 noch einmal, dass sich mit der neuen Aktualisierung der Richtlinie daran zumindest vorerst nichts ändern wird.

In den Datenschutzbestimmungen von 2023 verdeutlicht WhatsApp, dass sie sich bei der Datenverwendung laut DSGVO auf die “berechtigten Interessen” berufen. Dazu zählen die Verbesserung der App, beispielsweise für die Entwicklung neuer Funktionen, und der Schutz der WhatsApp-Nutzer, indem missbräuchliches Verhalten anhand von Benutzerberichten erkannt und dagegen vorgegangen wird.

Gibt es WhatsApp Alternativen?

Haben Sie hinsichtlich des Datenschutzes von WhatsApp Bedenken, so können Sie im Messenger selbst leider nur begrenzt tätig werden. Einige Optionen finden Sie hier zum Beispiel in den Einstellungen unter dem Menü „Account“ und anschließend „Datenschutz“. Im Reiter „Live-Standort“ können Sie etwa einstellen, wer Ihren Standort einsehen darf oder die Funktion ganz deaktivieren – folglich können Sie ihn dann jedoch nicht mehr über die „Maps“-Funktion der App teilen. Hinsichtlich des WhatsApp-Gruppen-Datenschutzes können Sie über das Untermenü „Gruppen“ bestimmen, wer Sie in Gruppenchats einladen darf sowie Lesebestätigungen oder die Info „Zuletzt online“ ausschalten. Das automatische Backup Ihrer Chatverläufe deaktivieren Sie unter „Chat → Chat-Backup → Automatisches Backup“. Andere Zugriffsrechte können Sie jedoch nicht einschränken, da dies die Funktionalität des Messengers zu stark einschränken würde.

Ihnen bleibt jedoch selbstverständlich die Option, einen anderen Nachrichtendienst zu wählen. Alternativen zu WhatsApp sind zum Beispiel „Threema“, „Signal“ oder „Telegram“, welche für alle gängigen Betriebssysteme im App-Store als Download zur Verfügung stehen. Die höhere Datensicherheit bezahlen Sie aber in der Regel mit einem eingeschränkten Bedienkomfort und einem schmaleren Nutzerkreis. Schließlich war WhatsApp der erste Messenger, der eine hohe Attraktivität und Praktikabilität bot – und sich aufgrund dessen bei den meisten Smartphone-Usern durchsetzen konnte.

WhatsApp und Datenschutz im Unternehmensbereich

Während WhatsApp trotz umstrittenem Datenschutz im Privatbereich nach wie vor der beliebteste Messenger ist (etwa weil sich ein Account auf mehreren Geräten nutzen lässt), stellt seine Nutzung auf Firmenebene durchaus ein Problem dar – übrigens auch bei Nutzung der Businessversion. Datenschutzrichtlinien von Unternehmen und WhatsApp lassen sich in der Regel nämlich nicht vereinen. Dies bezieht sich vor allem auf die Kontakte, die das Programm auslesen darf. Geben Sie also – selbst unwissend – personenbezogene oder Kontaktdaten anderer Mitarbeiter Ihres Arbeitsplatzes weiter, so könnten Sie durchaus eine DSGVO-Abmahnung erhalten. Selbst eine Anpassung der Datenschutzbestimmungen bei WhatsApp kann Sie nicht davor schützen, da Sie niemals vollkommen kontrollieren können, welche Informationen Sie letztendlich an den Nachrichtendienst übermitteln. Dazu zählt unter anderem die Weitergabe von unverschlüsselten Metadaten. Folglich sollte bzw. muss die Kommunikation in Unternehmen auf anderem Weg erfolgen: per E-Mail, SMS oder einem sicheren Messenger.

Privatsphäre auf WhatsApp: Das empfiehlt Stiftung Warentest

Aufgrund seines Datenschutzes stand WhatsApp schon häufiger in der Kritik. Der Messenger benötigt eine Vielzahl an Informationen und Zugriffsrechten, um einwandfrei funktionieren zu können. Diese Einstellungen empfiehlt Stiftung Warentest für den Datenschutz:

  • Stellen Sie Ihr Profilbild für “Niemand” oder nur für “Meine Kontakte” sichtbar ein.
  • Schalten Sie die Funktion “Zuletzt online” am besten aus.
  • Stellen Sie auch die Lesebestätigung in Ihren Datenschutz-Einstellungen ab.
  • Am besten schalten Sie zusätzlich die standardmäßige Verwendung des Standortes aus und geben ihn nur frei, wenn Sie die Funktion benutzen.
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